Pressemitteilung des Ravensburger Klimacamps am 9. März 2021

Stadt kassiert erste rechtliche Schlappe in ihrem Kampf gegen Ravensburgs Klimagerechtigkeitsaktivist*innen

Nachdem die Schwäbische Zeitung am 23.12.2020 über erhebliche Baumfällarbeiten am Bahndamm in Ravensburg berichtete [1], meldete Klimacamper Kim Schulz für den darauffolgenden 24.12. eine Protestversammlung am Fuße des damaligen ersten Baumhauses an. Das Ravensburger Ordnungsamt sah darin ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und ergriff rechtliche Schritte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nun aber ein. “Die Stadt Ravensburg erlitt heute in ihrem Kampf gegen uns Klimagerechtigkeitsaktivist*innen einen ersten rechtlichen Rückschlag”, deutet Klimacamperin Rosina Kaltenhauser (17) die Verfahrenseinstellung.

Ein Klimacamper hatte die Protestversammlung ordnungsgemäß am 23.12., direkt nach Bekanntwerden der Baumfällungen, angezeigt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte schon 1988, dass bei solchen Eilversammlungen die sonst nötige 48-Stunden-Anmeldefrist entfalle [2]. “Die Stadt kannte offensichtlich aber nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und forderte uns auf, die Versammlung nicht durchzuführen”, erklärt Kaltenhauser. “Falls Sie die Veranstaltung trotzdem durchführen begehen Sie eine Straftat, die wir zur Anzeige bringen werden”, schüchterte damals der Leiter des Ordnungsamts, Lothar Kleb, Kim Schulz per E-Mail ein.

“Euch ist schon klar, dass das so nicht stattfinden darf”, tönte entsprechend einer der Polizeibeamt*innen gleich zu Beginn, und begann, Personalien der Versammlungsteilnehmer*innen aufzunehmen. “Ich war so eingeschüchtert, dass ich lieber ging. Ich verstehe nicht, was heute vorfiel”, gab damals Thomas Schmukal (34) aus Wangen an. “Dabei ist zum Schutz der Versammlungsfreiheit gesetzlich verankert, dass Personalien auf Versammlungen nur bei besonderer Gefahr für die öffentliche Sicherheit aufgenommen werden dürfen”, so Kaltenhauser.

Die Ravensburger Staatsanwaltschaft stellte gestern das Verfahren gegen den Versammlungsanmelder nach § 153 StPO ein. “Diese Entscheidung bestärkt uns in unserem Einsatz für Klimagerechtigkeit”, so Kaltenhauser. “Wir werden uns auch in Zukunft gegen die Kriminalisierung unseres Engagements wehren. Auch unsere Besetzung des Altdorfer Walds ist von der Versammlungsfreiheit geschützt.”

Hinweis

Mit der heute erfolgten Einstellung sind noch acht weitere Verfahren gegen Klimacamper*innen anhängig.

  1. In fünf Fällen handelt es sich um vorgeworfene Verstöße gegen die Corona-Verordnung. “Mir wirft die Stadt vor, gegen die Corona-Verordnung verstoßen zu haben, obwohl ich mich bei mir zu Hause aufhielt”, so Kaltenhauser. In zwei anderen Fällen gibt die Stadt von den beiden Aktivist*innen an, sich in vier bzw. acht Meter Höhe im Baum befunden zu haben. “Vier Meter Abstand sind weit mehr als die zur Sicherheit erforderlichen 1½ Meter”, erklärt Kaltenhauser. “Unsere Baumhäuser in Ravensburg waren ebenso wie die aktuelle Besetzung des Altdorfer Walds Corona-sichere Formen des Protests. Ist der Einsatz für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen wirklich kein zulässiger Grund, die Wohnung trotz Ausgangssperre zu verlassen?”

  2. In zwei weiteren Verfahren geht es um die Banneraktionen in Amtzell [3,4] und Weingarten [5].

  3. Schließlich ist noch das Verfahren wegen der Räumungskosten in Höhe von 4.053,50 Euro anhängig.

Referenzen

[1] https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-ravensburg/ravensburg_artikel,-am-bahndamm-in-ravensburg-wurden-zig-baeume-radikal-gestutzt-_arid,11309390.html
[2] 1 BvR 850/88, oder ganz banal Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_8_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#Anmeldepflicht
[3] https://www.wochenblatt-news.de/klimaaktivisten-hissen-banner-im-amtzell/
[4] https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-ravensburg/amtzell_artikel,-regionalplan-sorgt-fuer-unmut-bei-klimaaktivisten-_arid,11332447.html
[5] https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-ravensburg/weingarten_artikel,-klimaaktivisten-protestieren-auf-vordach-des-kongresszentrums-in-weingarten-_arid,11335856.htm